Heimatstube

Alle bisherigen Bemühung unseres Vereins zur Erhaltung unserer Heimatstube und dem damit verbundenen kulturellen Erbe des deutschen Gedächtnisses an Glogau Stadt und Land können als gescheitert betrachtet werden. Die im BVFG § 96 (Wortlaut siehe unten) positiv anmutende Formulierung würde wohl auf ein Auseinanderreißen unseres Kulturgut-Gesamtbestandes hinauslaufen.

Nicht nur aus unserer Sicht erfüllen Bund und Länder der BRD die Anforderungen des Gesetzes nicht. Zumal staatliche Förderungen für Heimatstuben aus historisch deutschen (Vertreibungs-)Gebieten nicht zugebilligt bzw. bei Einrichtungen mit institutioneller Förderung, wie z.B. dem SMG in Görlitz, nicht berücksichtigt werden. Dass somit viele, 1945 vor dem Verlust gerettete und später mit großen Mühen gesammelte, z.T. historisch wertvolle museale Kulturgutgegenstände und Archivalien momentan "keine Heimat haben", kommt im Grunde einer weiteren Vertreibung aus dem eigenen Land gleich . . . wenn auch "nur" auf geistiger bzw. ideeller Ebene.

„In dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge“ sowie deren Nachkommen versteht es sich deshalb von selbst, dass deren Kulturgut gesamtheitlich auf deutschem Boden erhalten wird. Wir bitten um Vorschläge oder das Aufzeigen von Möglichkeiten, wo die Sammlung des Glogauer Kulturgutes, die über sieben Jahrzehnte ihren Platz in der Glogauer Heimatstube hatte, in Zukunft für die Nachwelt gesichert, zugänglich und dauerhaft präsentiert werden kann.

§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.

 

Museumsverband für Niedersachsen und Bremen e.V.